Erst mal cool bleiben.
1.) geht nur um eine einstweilige. Deshalb die Herausgabe der Händlerdatenja auch nur an Gerichtsvollzieher.
2.) Bevor die Daten an Premiere gehen, muß erstmal das Hauptsacheverfahren durchgeührt werden. Das können wir getrost mit ungefähr einem Jahr kalkulieren. Selbst falls alles schief geht muß der Barkäufer sich naturgemäß keine Sorgen machen.
3.) Der Besitz der Teile ist imo nicht strafbar - jedenfalls KANN sich das nicht aus der einstweiligen Verfügung ergeben.
4.) Selbst falls Endkäufer ermittelt werden können dürfte denen nicht mal der haftungsbegründende Tatbestand für einen Schadensersatzanspruch anhand des Kaufes nachgewiesen werden können. Der haftungsausfüllende dürfte ausgeschlossen sein.
5.) Es geht nur um ein simples Landgericht. Imo ist grad Hamburg für etwas seltsame Urteile in dem Bereich bekannt.
Nebenbei gefragt: Wo krieg ich son Teil?
